Wegen dieses Films ziehen Fleischimporteure in der Schweiz und Belgien gegen uns vor Gericht
Inzwischen gibt es sogar einen Begriff dafür, wie sich Firmen gegen die Arbeit von Journalisten und NGOs wehren: SLAPP. Diese Bezeichnung kommt aus dem Amerikanischen und heisst übersetzt: Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung. Das Prinzip: Man überzieht unliebsame Organisationen mit Verfahren, die so teuer werden können, dass sie die NGOs oder die Personen in den Ruin treiben könnten. Ziel ist, sie einzuschüchtern und weitere Berichterstattung zu verhindern.
Der TSB und die AWF sind solchen Klagen ausgesetzt. Zunächst waren es drei, jetzt sind es noch zwei. Auslöser der Klagen sind ein Kurzfilm und eine Pressemitteilung. Aber der Reihe nach:
Es begann mit einer Strafanzeige gegen den Präsidenten des TSB wegen "übler Nachrede". Eingereicht durch den Schweizer Pferdefleischimporteur Skin Packing. Es kam zur polizeilichen Einvernahme, anwaltlichen Schreiben und am 12.4.2023 zum Entscheid der Staatsanwaltschaft Uster: Klage abgelehnt. Aus der Begründung der Nichtanhandnahmeverfügung: "Beweist der Beschuldigte, dass die von ihm hervorgebrachte Äusserung der Wahrheit entspricht oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten, so ist er nicht strafbar". An anderer Stelle heisst es: "Bei allfälligen Missständen in der Pferdefleischproduktion in Übersee handelt es sich um ein Thema von öffentlichem Interesse." Das ist ein Freispruch erster Klasse und ein erster Etappensieg.
Die nächsten Etappen:
1) Zivilklage gegen den TSB. Hier ist ebenfalls Skin Packing die klagende Firma. Inhaltlich ist die Klage nahezu identisch mit der Strafanzeige. Eingereicht wurde sie in der welschen Schweiz, Nyon. Derzeit bereiten unsere Anwälte eine Erwiderung vor. Es wird ein längerer Weg sein, bis wir auch dieses Etappenziel erreicht haben.
2) Eine Zivilklage des belgischen Fleischfachverbandes FEBEV gegen den Tierschutzbund Zürich und die Animal Welfare Foundation richtet sich gegen unseren Kurzfilm, in welchem wir die Versprechen der Pferdefleischbranche den Realitäten in Argentinien gegenüberstellen. Derzeit bereitet unser Anwalt in Belgien eine Erwiderung vor. FEBEV hat veranlasst, dass Youtube unseren Film im Netz sperrte. Nach unserer anwaltlichen Beschwerde wurde er zunächst wieder freigeschaltet. Woraufhin die FEBEV-Anwälte zum zweiten Mal eine Sperrung erwirkten, indem sie ihre Klage Youtube vorlegten. Nun veröffentlichen wir den Film erneut auf einer anderen Plattform. Wir lassen uns nicht mundtot machen.
Wir haben einen langen Atem, wir haben die Beweise und wir recherchieren und veröffentlichen weiter gegen alle Widerstände. Bis zum Ende der Qualfleischimporte aus Übersee.