27. Juni 2017

Türkei | Bulgarien | Tag 1 Inspektion von EU-Tiertransporten an der türkischen Grenze

Heute beginnen Teams von Eyes on Animals und TSB|AWF mit der Inspektion von EU Tiertransporten welche über die Grenze zu Bulgarien in die Türkei reisen. Wir erhalten eine Meldung, dass 22 Transportern mit Mastrindern geladen (insgesamt ca. 500 Tiere) aus der Tschechischen Republik die Weiterfahrt in der Türkei verboten wurde. Um uns ein eigenes Bild von der Situation vor Ort zu machen, fahren wir als erstes die Ställe von Petline und Meat & Milk auf der türkischen Seite. Die Meldung entspricht der Wahrheit. Die Tiere waren bereits über 10 Tage unterwegs und warten nun in der Quarantäne in Kapikule. Viele der Tiere sind schwerer als das Maximalgewicht von 300kg und dürfen deshalb nicht eingeführt werden. Über ein Duzend Tiere sind auf der Fahrt bereits gestorben.

Unser Team überprüft 7 Rindertransporte an der Grenze an diesem Nachmittag. Sechs davon mit jungen Bullen aus der Tschechischen Republik, Ungarn und der Slowakei mit der Schlachtung in der Türkei als Ziel und einen mit trächtigen Färsen aus Bulgarien auf dem Weg zu einem Milchbetrieb. Erfreulicherweise finden wir bei keinem der 7 Transporte Verstösse oder andere Probleme. Jedoch erhalten wir viele ernste  Beschwerden betreffend der Situation in Bulgarien (unzureichende Anzahl Kontrollposten in Betrieb, zu wenig Platz um die Tiere angemessen unterzubringen und lange Wartezeiten an der bulgarischen Grenze). Auch auf der türkischen Seite verlaufen die Dinge nicht reibungslos. Alle Transporte mit Bullen für die Schlachtung müssen auf die erforderlichen Papiere warten. Es gibt keine andere Möglichkeit als die Tiere in den parkierten Transporten in der Sonne zu lassen. Die Fahrer versuchen ihr Möglichstes, die Tiere kühl zu halten, doch bei 35°C Aussentemperatur ist dies schier unmöglich. Jeden Sommer beobachten wir diese, sich wiederholende Situation. Die EU-Mitgliedsstaaten schicken weiterhin Tiertransporte in die Türkei, obwohl die Tagestemperaturen das Limit der EU-Tierschutzverordnung von 30°C überschreiten.