07. Juli 2020

Spanien | Tiertransporte per Schiff | Tag 2: EU-Hafen Cartagena

Ein Hafenarbeiter in oranger Warnweste versucht ein entlaufenes Schaf einzufangen.

Ein Hafenarbeiter (hier in gelber Weste) versetzt den Tieren bei der Verladung Stromschläge mithilfe eines Elektrotreibers.

Es ist der zweite Einsatztag im spanischen Hafen Cartagena. Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen Welfarm und Animals International möchten wir die Verladung von europäischen Tieren auf Transportschiffe beobachten.

Heute werden ausschliesslich die Tiertransportschiffe ETAB und SARAH M mit Schafen, Lämmern und Bullen beladen. Die Liegestellen der beiden Schiffe liegen ca. 200 Meter voneinander entfernt. Wir beobachten, dass sich der verantwortliche Veterinär nur zeitweise an einer der beiden Ladestellen befindet. Das bedeutet, er kann die Transportfähigkeit der Tiere unmöglich gleichzeitig kontrollieren.

Wir beobachten, wie ein Hafenarbeiter versucht ein entlaufendes Schaf einzufangen. Entlaufende Tiere sind immer ein Indiz dafür, dass der Verladeablauf nicht gesichert ist. Flüchten die Tiere aus der Entladevorrichtung, können sie sich dabei schwer verletzen.

Auf einem der LKWs entdecken wir aus der Ferne einen festliegenden Bullen. Er kann nicht mehr aufstehen. Über eine Stunde lang, wird das Tier von den Arbeitern mit Stromstössen misshandelt. Wir erstatten Anzeige über diesen Vorfall bei der Polizei.

Darüber hinaus können wir bei der Verladung beobachten, wie die Arbeiter an der Rampe immer wieder Elektrotreiber einsetzen, um die Tiere über die Rampe hoch zum Eingang des Schiffes zu treiben. Kein Körperteil bleibt dabei verschont. Die Stromschläge treffen die Tiere an Kopf, Körper und Anus.

Gegen 18 Uhr ist der Verladevorgang abgeschlossen und die Tiere befinden sich jetzt auf dem Transportschiff ETAB. In der Nacht verlassen die Schiffe ETAB und SARAH M ihre Liegeplätze und für die Tiere beginnt der Transport mit Bestimmungsort Lybien. Wir werden am nächsten Tag weitere Verladevorgänge beobachten und die dokumentierten Tierschutzverstösse den zuständigen Behörden vorlegen.