07. März 2017

Rasseerhaltungsprämie für Freibergerpferde vor Revision

Anbindehaltung trotz Subventionen

Freiberger Pferde (Download PM)

Sind die Schlachtsubventionen vor dem Ende?

Zürich, 07. März 2017. Die Freiberger Pferde gelten als heimische Rasse. Die Zucht dieser gutmütigen und robusten Tiere wird als nationales Interesse mit rund zwei Millionen Franken jährlich vom Bund gefördert. Für jedes neugeborene Fohlen erhalten Züchter und Zuchtverband Prämien. Entscheidend für die Auszahlung ist jedoch nicht, ob die Fohlen geschlachtet werden. Gezahlt wird auch für bereits geschlachtete Fohlen. Rund 40 % der Freibergerfohlen gehen innerhalb des ersten halben Jahres zum Metzger. Eine jetzt veröffentlichte Recherche des Tierschutzbundes belegt zudem, dass darunter auch hochpunktierte Fohlen sind. „Züchter haben uns bestätigt, dass interessierte Käufer nicht nur rassespezifische Eigenschaften wünschen. Oftmals gibt die aktuell bevorzugte Fellfarbe den Ausschlag“, berichtet York Ditfurth, Präsident Tierschutzbund Zürich (TSB).

Die Recherche des TSB belegt zudem, dass die Haltung der Freibergerpferde in rund einem Drittel der kontrollierten Höfe gegen die Schweizer Tierschutzverordnung verstösst. Auffällig ist hierbei, dass dies vor allem Freibergerhaltungen im Kanton Jura und Fribourg betrifft. „In der Deutschschweiz sind die von uns besuchten Haltungen gut bis sehr gut gewesen“, so Ditfurth. Der TSB fordert deshalb eine Verknüpfung der Rasseerhaltungsprämie mit dem Ergebnis einer Haltungskontrolle. Lediglich 10 % der Freibergerbetriebe werden pro Jahr kontrolliert. „Wenn dieser Anteil nicht steigerbar ist, sollte das Augenmerk in die Problemregionen gelegt werden“, fordert der TSB.

 Seit Jahren fordert der Tierschutzbund Zürich (TSB) eine veränderte Subventionspraxis. „Wir sind für den Erhalt der Freiberger Pferde, aber nicht zu dem Preis, dass Fohlen für Schlachtsubventionen gezüchtet werden“, begründet Ditfurth die Forderung des TSB Zürich, die Vergabe der Subventionen an neue Vorgaben zu knüpfen. „Eine ernstgemeinte Zucht setzt voraus, dass die Züchter nicht auf Masse sondern auf Klasse bei der Nachzucht setzen. So sollten Subventionen erst für dreijährige, ausgebildete Pferde in tierschutzkonformer Haltung gezahlt werden.“

 2014 hat der Bund eine Expertengruppe unter Leitung von Agroscope beauftragt, eine Strategie für die Erhaltung der Freibergerrasse zu entwickeln. Der 2015 vorgelegte Entwurf sieht unter anderem eine Veränderung der Tierzuchtverordnung in Artikel 24 vor. Die Experten empfehlen, je eine Teilprämie bei Geburt und Eintrag ins Herdenbuch des Zuchtverbandes zu zahlen sowie nach einem erfolgreichen Feldtest nach drei Jahren. „Je nach Aufteilung der Teilbeträge könnten so erstmals wirksame Anreize zum Erhalt der Freibergerrasse geschaffen werden“, begrüsst der TSB den Vorschlag der Expertenkommission. 

Nationalrätin Adèle Thorens, Grüne, unterstützt die Forderung des TSB: „Die Freibergerpferde sollten als Teil des Kulturerbes unseres Landes erhalten bleiben. Die Rasseerhaltungsprämien müssen nicht nur ihre Existenz sichern, sondern auch dafür sorgen, dass sie artgerecht gehalten und behandelt werden und nicht beim Schlachter enden. Es sind wunderbare Pferde.“

Mit zwei heute eingereichten Anfragen an die Bundesverwaltung will Nationalrätin Thorens Klarheit, was der Nationalrat zu tun gedenkt, um einerseits die Rasse der Freibergerpferde zu erhalten und andererseits die hohe Schlachtquote bei den Freibergerfohlen zu verhindern.