21. März 2019

Polen | Region Starachowice | Gerichtsverfahren Nr. 4

Gerichtsfall: Eingewachsene Kette und Führstrick in einen Rinderkopf.

Wir sind bei der Urteilsverkündung zu einem Fall mit einem Bullen, den wir im Mai 2018 angezeigt haben. Bei dem Tier war eine Eisenkette in den Kopf eingewachsen. Wie immer in Misshandlungsfällen, haben wir Anzeige bei der Polizei erstattet. Dieses Mal sind es zwei Personen, die angeklagt sind: Der vorherige Besitzer, der dafür verantwortlich ist, dass die Kette am Kopf einwachsen konnte und der Händler, der – hingegen der Anordnung des auf dem Markt anwesenden Tierarztes – am Strick zog und dem Tier so starke Schmerzen zufügte. Erstaunlicherweise hat der Händler beantragt, dass die Klage gegen ihn fallen gelassen werden soll, da er sich gerade in einem Rekrutierungsverfahren bei der Polizei befindet und im Falle einer Verurteilung die Ausbildung zum Polizisten nicht antreten könne. Nach mehreren Verhandlungstagen verurteilt das Gericht beide Angeklagten. Sie werden jeweils zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 EUR (PLN 3500) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Angeklagten können Widerspruch einreichen.