25. September 2019

Polen | Opoczno | Strafe für Tierquälerei

Eingewachsene Hörner verursachen schlimmes Tierleid.

Die Staatanwaltschaft in Opoczno informiert uns über das Gerichtsverfahren im Fall einer Kuh mit einem eingewachsenen Horn. Wir haben das verletzte Tier im Dezember 2018 auf dem Rindermarkt in Bodzentyn entdeckt und den Fall bei der Polizei angezeigt.

Bei der Anhörung akzeptiert die Angeklagte, eine vorherige Besitzerin der Kuh, die angesetzte Strafe der Staatsanwaltschaft. Die Frau wird zu vier Monaten Haft und einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Darüber Hinaus muss sie eine Strafe in Höhe von 500 PLN (ca. 115 € / 126 CHF) bezahlen. Im Vergleich mit anderen Fällen, die wir kürzlich erlebt haben, fällt das Urteil relativ mild aus. Wir sind jedoch froh über jedes Urteil, dass den Tieren in Polen zugutekommt.