27. November 2020

Polen | Lomza | Gerichtsurteil: Transport nicht abgesetzer Kälber

Unversorgt und über 22 Stunden unterwegs. Ein hungriges Kalb leckt an den Stangen des Transporters.

Kälber unterschiedlichen Alters zusammengewürfelt in einem Anhängerabteil. Das jüngste Tier war gerade einmal 15 Tage alt.

Heute erreicht uns das Gerichtsurteil in einem Fall, der den Transport nicht abgesetzter Kälber aus Polen nach Spanien betrifft. Der Prozess begann bereits 2018, nachdem unsere Teams mithilfe der Polizei einen polnischen Tiertransporter mit Kälbern in Deutschland stoppten und kontrollierten. Der Tiertransporter aus Polen war gerade unterwegs zu einer Kontrollstelle in Frankreich.

Bei der Kontrolle durch die Polizei erhielt das Transportunternehmen eine Geldstrafe. Das Fahrzeug war nicht mit einem geeigneten Tränkesystem für nicht abgesetzte Kälber ausgestattet. Unser Team findet weitere Verstösse. Die maximale Transportdauer von 19 Stunden wurde überschritten. Insgesamt wurden die Kälber unversorgt 22 Stunden lang transportiert. Auch die obligatorische Versorgungspause nach 9 Stunden Transportzeit wurde nicht eingehalten.

Gerichtsverfahren Nr. 1.: 

Wir informierten die Behörden in Polen über die Verstösse. Das Bezirksveterinäramt reagierte und reichte aufgrund unserer Recherchen Klage ein. Bei diesem Gerichtsverfahren wurde leider nur die Überschreitung der maximalen Transportzeit geahndet. Der Fahrer erhielt eine Geldstrafe.  

Gerichtsverfahren Nr. 2: 

Mit dem milden Urteil gaben wir uns nicht zufrieden und klagten jetzt selbst vor Gericht. Wir wollten erreichen, dass auch die weiteren Verstösse bestraft werden. Unsere Teams verbrachten mehrere hundert Stunden damit, den Fall zu analysieren und die Beweise aufzubereiten. Wir waren uns sicher, dass wir den Fall gewinnen werden – besonders, nachdem wir handfeste Beweise bekamen, dass der LKW-Fahrer den Fahrtenschreiber manipulierte und die obligatorische Fütterungspause nach neun Stunden Transportzeit nicht einhielt. Trotz der erdrückenden Beweislage wurden Fahrer und Transportunternehmen freigesprochen.

Einspruch beim Berufungsgericht: 

Daraufhin legten wir Einspruch beim Berufungsgericht ein - erfolglos. Das polnische Berufungsgericht erklärte NGOs für nicht klageberechtigt. Dennoch annullierte das Berufungsgericht den vorangeganenen Freispruch des Fahrers und des Transportunternehmens.