Polen | Deutschland | Frankreich | Transport nicht abgesetzter Kälber
Ein Team von AWF|TSB und unserer französischen Partnerorganisation Welfarm begleitet einen LKW, der Kälber von Polen nach Spanien transportiert. Die Kälber sind jünger als acht Wochen und gelten somit als nicht abgesetzt. Drei von ihnen sind gerade mal 15 Tage alt. Gemäss EU-Tiertransportverordnung 1/2005 müssen nicht abgesetzte Kälber nach neun Stunden Transport mit einer Flüssigkeit versorgt werden, welche qualitativ ihrem Alter angemessen ist. Dies wäre temperierte Milch, Milchaustauscher oder Elektrolytlösung. Da eine Fütterung im LKW nicht möglich ist, versuchen die Fahrer, ohne Pause bis zu einem Versorgungsstall in Frankreich durchzufahren – eine Strecke von 1480 km. In Deutschland nahe der französischen Grenze ersuchen wir die Autobahnpolizei Karlsruhe, den Kälbertransport zu stoppen und zu kontrollieren. Ein zweites AWF|TSB-Team kommt hinzu, begleitet von einem Fernsehteam des SWR. Sogleich schalten die Fahrer das Tränkesystem ein. Das Fahrzeug ist jedoch lediglich mit Metalltränken ausgestattet, die für Schweine konzipiert sind und aus denen kaltes Wasser kommt, was für junge Kälber nicht geeignet ist. Die durstigen Tiere wissen nicht, wie die Tränken zu bedienen sind, und wir beobachten, wie sie die Metallnippel und Stangen des LKW ablecken und laut muhen. Da die Kälber nicht nach neun Stunden Transport versorgt worden sind wie vorgeschrieben, wird der Transporteur mit einer Geldbusse bestraft. Nach der Polizeikontrolle folgen wir dem LKW bis zur Entladung beim Versorgungsstall in Soppe-le-Bas, Frankreich. Die Kälber sind inzwischen 22 Stunden lang nicht versorgt worden. Immer wieder dokumentieren wir, dass auf Langstreckentransporten nicht abgesetzter Kälber die Bestimmungen der Verordnung 1/2005 bzgl. Versorgung systematisch missachtet werden, weil sie nicht praktikabel sind.