05. April 2016

Irland – Frankreich | Autobahn/Fähre | Tiertransport Kälber

Aire de Behen.

Sammelstelle Castleblayney,

Durstiges Kalb.

Sterbendes Kalb.

Kontrolle Polizei.

Wicklow-Fähre-Rosslare.

Ein TSB|AWF-Team recherchiert in Irland und Nordirland auf verschiedenen Märkten und an mehreren Sammelstellen die Infrastruktur des Kälberhandels auf der Insel. Grosse Viehhändler kaufen auf lokalen Märkten und vorab vereinbarten Treffpunkten am Strassenrand und auf Parkplätzen Kälber für den Export. Die Tiere werden von den Bauern in kleinen Transportern und Anhängern dorthin gebracht. Der Preis für männliche Kälber ist in Irland laut Angaben der Händler mit ca. 20 Euro so niedrig, dass der Export angeblich die einzige Alternative zum unverzüglichen Töten der männlichen Kälber durch die Bauern darstellt.

Am Samstag setzen zwölf Tiertransporter, die meisten mit Kälbern beladen, mit der Fähre von Rosslare nach Cherbourg in Frankreich über. Von dort aus geht der Transport für die Tiere, im besten Fall nach einer Pause in einer Versorgungsstelle, weiter  löschen  nach Spanien, Holland oder andere europäische Länder. Während der Zeit auf dem LKW, bis zu einer Versorgungsstelle oder zum Ziel, versorgt keiner der beobachteten Fahrer die Tiere wie es gesetzlich vorgeschrieben wäre, u.a. weil die Versorgung auf dem Transporter, aufgrund nicht vorhandener Tränkevorrichtungen für Kälber, in der Praxis nicht möglich ist.

Auf der Autobahn entdecken wir einen völlig überladenen irischen Transporter. Die Tiere stehen so dicht gedrängt, dass es ihnen unmöglich ist sich hinzulegen um sich auszuruhen. Die Tiere auf der unteren Ebene haben  keine ausreichende     Kopffreiheit und Stossen mit dem Rücken an der Decke an. Auf der ersten und zweiten Ebene entdecken wir zwei Kälber die im Sterben liegen.

Aufgrund der vielen Verstösse gegen die EU-Verordnung 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport organisieren wir eine Polizeikontrolle durch die französische Polizei. Da kein Amtsveterinär für eine Kontrolle verfügbar ist, wird u.a. die Lenkzeit, die Verkehrssicherheit des Transporters und die von uns festgestellten Verstöße gegen die EU 1/2005, kontrolliert und dokumentiert. Ob daraus ein Verfahren gegen den Fahrer und Spediteur durch die Polizei resultiert, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Die Polizei begleitet den Transport zu seinem vorläufigen Ziel, einer Versorgungsstelle bei Abbeville. Aufgrund der Anweisung der Polizei dürfen wir bei der Entladung anwesend sein. Die beiden schwachen Kälber sind bis zur Ankunft im Stall bereits gestorben.

Wir werden Beschwerden an die zuständigen Behörden der Länder und an die EU-Kommission schicken und uns weiterhin dafür einsetzen, dass Langstreckentransporte für nicht abgesetzte Kälber gesetzlich verboten werden.