22. November 2019
Informationsveranstaltung zu Rinder-Exporten
Zum Thema „Erfahrungs- und Augenzeugenberichte zu Rindertransporten in Nicht-EU-Länder vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage“ sprachen Iris Baumgärtner AWF|TSB erg. Red.) und Dr. Thomas Buckenmaier als Referenten. Hintergrund für den Erlass des Landes ist Artikel 3 der EU VO 1/2005: „Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten.“ Zum Artikel.