23. Oktober 2023

Blutfarmen: Pferde.de berichtet über unsere Erfolge in Island

Ab dem 1. November gelten Blutstuten als „Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden“, kündigte die isländische Regierung an. Die Halter benötigen nun eine Genehmigung, um die Stuten für die Serumgewinnung zu halten. Sie müssen nachweisen, dass es keine tierversuchsfreien Alternativen gibt. Da es auf dem Markt aber genügend Tierarzneimittel gibt, die denselben oder eine vergleichbare hormonelle Wirkung haben wie PMSG, müssten diese Genehmigungsanträge in einem solchen Fall abgelehnt werden. 

Island beugt sich mit dieser Entscheidung geltendem EU-Recht. Infolge unserer Beschwerde bei der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) kam es seitens der EFTA zum Vorwurf gegen Island, gegen geltende Abkommen zu verstoßen. Mit dem obenstehenden Beschluss wolle man nun reagieren und die Blutentnahmen geltendem EWR-Recht zum Schutz von Versuchstieren unterordnen.

Pferde.de berichtet.