Beschwerde über Blutfarmen in Island eingereicht
Island verstösst mit seinen Blutfarmen gegen geltendes Recht im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Auf den Blutfarmen wird trächtigen Stuten Blut abgenommen, aus dem das Fruchtbarkeitshormon PMSG gewonnen wird. In der Massentierhaltung dient es dazu, die Produktionsschritte zu takten und effizienter zu machen: künstliche Befruchtung, Geburt, Ausstallen, Mast, Schlachtung.
Rechtlich werden die Blutentnahmen als Tierversuche eingestuft. Tierversuche unterliegen nach EWR-Recht dem 3R-Prinzip (Replacement, Reduction, Refinement; dt.: Vermeiden, Verringern, Verbessern). Es legt zudem fest, dass Tierversuche, wenn möglich, durch alternative, tierfreie Methoden zu ersetzen sind. Allein auf dem deutschen Markt gibt es 36 synthetische Alternativprodukte. Eine höhere Fruchtbarkeit lässt sich auch durch artgerechtere Haltung und hormonfreie Methoden erzielen.
Beschwerde an die EFTA-Überwachungsbehörde
Die Blutentnahmen in Island verstossen gegen das 3R-Prinzip. Sie dienen einzig dem Profitstreben der Pharmaindustrie und industriellen Tierzucht. Sie als «Tierversuche» zu genehmigen, ist weder in Island noch in der EU rechtskonform.
Deshalb haben wir Beschwerde bei der Überwachungsbehörde der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) eingereicht. Die Beschwerde dient dem Ziel, die Produktion und den Import des Hormons PMSG zu verbieten. Sechzehn Tierschutzorganisationen haben mitunterzeichnet.
Vorbild Schweiz
Nach der Veröffentlichung unserer Recherchen in Island hat der Verband der Schweizer Schweinezüchter, Suisseporcs, erklärt, dass er freiwillig auf den Einsatz von PMSG verzichten wird. Damit bestätigt er, dass ein Umstieg möglich ist. Andere Länder werden dem Beispiel folgen. Das zeigen erste Reaktionen aus den Niederlanden, Dänemark, Polen und Österreich. Auch das Europäische Parlament fordert mit grosser Mehrheit ein Ende der Einfuhr und Produktion von PMSG.