23. Oktober 2021
Der Amtstierärztliche Dienst veröffentlicht unser PMSG-Gutachten
"Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit den Fragen nach der Genehmigungs-pflicht und der Zulässigkeit der PMSG-Gewinnung aus tierschutzrecht-licher Sicht. Blutentnahmen für die Herstellung von Arzneimitteln werden als Tierversuche eingestuft. Da zahlreiche synthetische Alternativen zu PMSG zur Verfügung stehen, wird die für Tierversuche nötige Voraussetzung der Unerlässlichkeit nicht erfüllt. Die gewerbsmäßig durchgeführten Blutentnahmen bei trächtigen Stuten sind somit unzulässig."