Medienmitteilung: Mercosur-Abkommen: Ständerat muss Tierwohl zur Bedingung machen
Der Ständerat berät in der Herbstsession über das Abkommen mit den Mercosur-Staaten. Unter anderem sieht dieses ein zollfreies Kontingent für Rindfleischimporte vor. Tierschutzorganisationen warnen vor den Konsequenzen: Günstiges Fleisch aus sogenannten Feedlots, in denen massive Tierwohlprobleme herrschen, untergräbt die Schweizer Tierwohlstandards und bedroht die inländischen Produzent:innen.
Der Tierschutzbund Zürich (TSB) und die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fordern die Mitglieder des Ständerats in einem offenen Brief auf, verbindliche und durchsetzbare Tierwohlstandards in das geplante Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten aufzunehmen. Ohne klare Vorgaben fördert das Abkommen Fleischimporte aus Produktionssystemen, die in der Schweiz nicht zulässig wären.
Grundlage des Schreibens ist eine Recherche des TSB zu Rindermastbetrieben in Argentinien, Uruguay und Brasilien. Zwischen August 2025 und März 2026 dokumentierte die Organisation 21 sogenannte Feedlots – alles Betriebe, die für den Export in die EU und die Schweiz zugelassen sind.
Die Aufnahmen zeigen verletzte und kranke Tiere, fehlenden Schutz vor extremer Hitze, verschmutztes Trinkwasser, fehlende Liegeplätze sowie Rinder, die nach Regenfällen tagelang im Schlamm stehen. Darüber hinaus werden die Tiere mit Kraftfutter gefüttert, um eine schnelle Gewichtszunahme und Fleischmarmorierung zu erreichen. Eine solch getreidereiche Ernährung entspricht nicht den natürlichen Bedürfnissen von Rindern, die dadurch ihr natürliches Verhalten wie das Wiederkäuen nicht ausleben können, und erhöht das Risiko von Pansenerkrankungen.
“Eine Tierhaltung unter diesen Bedingungen würde gestützt auf das Schweizer Tierschutzgesetz klar als Tierquälerei gelten und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen” sagt Sibel Konyo, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung für das Tier im Recht (TIR).
Die Schweiz importiert bereits heute im Rahmen des bestehenden WTO-Zollkontingents Rindfleisch aus Feedlot-Haltung in Mercosur-Staaten. Im vergangenen Jahr wurden 43% des aus Argentinien und 12% des aus Uruguay stammenden Rindfleischs als sogenanntes High-Quality-Beef importiert. Die Importbestimmungen für dieses Fleisch sehen vor, dass die Rinder vor der Schlachtung für mindestens 100 Tage mit einem Getreideanteil von mindestens 70% gefüttert werden. Diese Anforderungen können unter herkömmlichen Weidebedingungen nicht erfüllt werden, sondern setzen eine intensive Feedlot-Mast voraus.
Mit dem geplanten Abkommen würde die Einfuhrmenge tierischer Produkte aus Mercosur-Staaten weiter steigen. Zwar enthält das Abkommen allgemeine Nachhaltigkeitsbestimmungen, konkrete Bedingungen zu Gunsten des Tierschutzes fehlen für den Import tierischer Produkte jedoch gänzlich.
„Schweizer Bäuerinnen und Bauern müssen die in der Schweiz geltenden Tierwohlstandards einhalten und tragen die damit verbundenen Mehrkosten. Es darf nicht sein, dass gleichzeitig Fleisch aus Haltungsformen importiert wird, die hierzulande verboten wären“, sagt Sabrina Gurtner, Projektleiterin beim Tierschutzbund Zürich.
Nachdem der Nationalrat das Abkommen in der aktuellen Form abgelehnt hat, fordern TSB und TIR, unterstützt von 15 Schweizer Organisationen, den Ständerat auf, einem Abkommen ohne verbindliche Tierwohlauflagen ebenfalls nicht zuzustimmen. Der zollfreie Marktzugang für tierische Produkte muss an überprüfbare Tierschutzstandards nach europäischem Vorbild geknüpft werden. Es darf nicht sein, dass im Namen wirtschaftlicher Interessen Fleisch importiert wird, das mit grossem Tierleid verbunden ist.
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