Offener Brief: Ständerat muss Tierwohl zur Bedingung machen
In einem offenen Brief fordern wir gemeinsam mit 15 weiteren Tierschutzorganisationen verbindliche Tierschutzstandards im Mercosur-Abkommen. Der Ständerat berät in der Herbstsession über das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten. Es soll unter anderem den Marktzugang für Rindfleisch aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay erleichtern. Doch wir warnen vor dem Abkommen in seiner aktuellen Form: Ohne verbindliche Tierschutzauflagen könnten künftig noch mehr Fleischprodukte aus intensiver Feedlot-Rindermast in die Schweiz gelangen und hiesige Bauern unter Druck setzen.
In einem gemeinsam mit der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) veröffentlichten und von 15 weiteren Organisationen unterstützten Brief fordern wir die Mitglieder des Ständerats deshalb auf, verbindliche und durchsetzbare Tierschutzstandards im Mercosur-Abkommen zu verankern. Der zollfreie Marktzugang für tierische Produkte muss an die Einhaltung überprüfbarer Tierschutzstandards geknüpft werden.
Für unsere neueste Recherche dokumentierten wir gemeinsam mit unserer Partnerorganisation Animal Welfare Foundation 21 für den Export zugelassene Feedlots. Dabei stellten wir in sämtlichen Betrieben gravierende Tierwohlprobleme fest: verschmutztes Trinkwasser, fehlende Liegeflächen und Schattenplätze, extreme Hitze und Rinder, die nach Regenfällen im Schlamm stehen. Oft fanden wir auch verletzte und kranke Tiere vor, die in der schieren Grösse dieser Betriebe untergehen.
Auch die Fütterung in den Feedlots ist problematisch. Für sogenanntes "High-Quality-Beef" müssen die Rinder vor der Schlachtung mindestens 100 Tage mit einem Getreideanteil von mindestens 70 Prozent gefüttert werden. Eine solche intensive Mast wäre auf Grasweiden nicht möglich und setzt Feedlot-Bedingungen voraus. „Eine Tierhaltung unter diesen Bedingungen würde gestützt auf das Schweizer Tierschutzgesetz klar als Tierquälerei gelten und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen“, sagt Sibel Konyo von der Stiftung für das Tier im Recht.
„Schweizer Bäuerinnen und Bauern müssen die in der Schweiz geltenden Tierwohlstandards einhalten und tragen die damit verbundenen Mehrkosten. Es darf nicht sein, dass gleichzeitig Fleisch aus Haltungsformen importiert wird, die hierzulande verboten wären“, sagt unsere Projektleiterin Sabrina Gurtner.
Nachdem der Nationalrat das Abkommen in der aktuellen Form abgelehnt hat, liegt der Entscheid nun beim Ständerat. TSB und TIR fordern: Kein zollfreier Marktzugang für Fleisch ohne verbindliche Tierwohlauflagen.
Hier geht es zum offenen Brief.
Unsere Forderungen werden unterstützt von:
- Stiftung für das Tier im Recht
- Akut - Arbeitskreis Kirche und Tiere
- Animal Trust
- Ärztinnen und Ärzte für den Tierschutz in der Medizin
- Basel Animal Save
- Dachverband Berner Tierschutzorganisationen
- Das Tier und Wir
- Gnadenhof Papillon
- Hof Narr
- Mensch und Tier im Glück
- Observatoire du Spécisme
- Pro Nutztier
- Pro Tier
- Sentience
- Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz STVT
- Tier im Fokus
