18. September 2026

EFTA-Gerichtshof stärkt Schutz von Blutstuten in Island

Der EFTA-Gerichtshof hat entschieden, dass die Blutentnahmen bei trächtigen Stuten zur Gewinnung des Hormons PMSG als wissenschaftliches Verfahren einzustufen sind. Damit unterliegen sie den geltenden Tierschutzvorschriften für Versuchstiere. Für die Blutstuten in Island ist das ein wichtiger Schritt.

Seit Jahren werden in Island tausende trächtige Stuten regelmässig zur Blutgewinnung genutzt. Aus ihrem Blut wird das Hormon PMSG gewonnen, das unter anderem in der Schweinezucht eingesetzt wird. Den Tieren werden während der frühen Trächtigkeit wöchtentlich rund fünf Liter Blut entnommen.

Das Pharmaunternehmen Ísteka hatte argumentiert, bei der Blutgewinnung handle es sich um eine landwirtschaftliche Praxis. Deshalb seien die entsprechenden Tierschutzvorschriften für wissenschaftliche Verfahren nicht anwendbar. Der EFTA-Gerichtshof hat dieser Argumentation nun widersprochen.

Blutgewinnung für PMSG ist ein wissenschaftliches Verfahren

Nach dem Urteil sind die Blutentnahmen zur Gewinnung von PMSG als wissenschaftliches Verfahren einzustufen. Damit dürfen sie nicht von den EU-/EFTA-Tierschutzvorschriften für wissenschaftliche Verfahren ausgenommen werden.

Das Urteil bestätigt damit einen zentralen Punkt unserer Arbeit in Island: Blutstuten müssen denselben rechtlichen Schutz erhalten wie Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt werden.

Nach den entsprechenden Vorschriften dürfen Tiere für die Herstellung von Arzneimitteln nur dann eingesetzt werden, wenn es keine wissenschaftlich zufriedenstellende tierfreie Methode gibt.

Lizenz trotz vorhandener Alternativen

Genau hier sehen wir ein gravierendes Problem: Obwohl zahlreiche Alternativen zu PMSG zur Verfügung stehen, hat die zuständige isländische Behörde Ísteka im Mai eine neue Lizenz für die Blutgewinnung erteilt.

Gemeinsam mit isländischen und internationalen Partnerorganisationen haben wir gegen diese Genehmigung Beschwerde eingereicht. Unsere Beschwerde wurde jedoch abgewiesen. Als Begründung wurde angeführt, dass Tierschutzorganisationen in Island nicht klageberechtigt seien.

Das Urteil des EFTA-Gerichtshofs verändert nun die rechtliche Ausgangslage. Wenn die Blutentnahmen als wissenschaftliches Verfahren einzustufen sind, muss die Genehmigung unter den entsprechenden tierschutzrechtlichen Vorgaben geprüft werden.

Wir gehen weiter rechtlich vor

Für uns ist deshalb klar: Auf das Urteil müssen nun auch Konsequenzen folgen. Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen werden wir prüfen, welche weiteren rechtlichen Schritte auf dieser Grundlage möglich sind.

Unser Ziel bleibt, dass die isländischen Behörden die geltenden Tierschutzvorschriften konsequent anwenden und die Genehmigung für die Blutgewinnung entsprechend überprüft und widerrufen wird.

Das Urteil des EFTA-Gerichtshofs ist ein wichtiger Schritt für die Blutstuten in Island. Jetzt muss sichergestellt werden, dass aus diesem Urteil auch tatsächlicher Schutz für die Tiere entsteht.