Offener Brief: EU-Recht in Islands Pferdeblutindustrie endlich konsequent durchsetzen
Am 24. Februar 2026 haben wir zusammen mit der Schirmorganisation der europäischen Tierschutzorganisationen, der Eurogroup for Animals, und der isländischen NGO Dýraverndarsamband Íslands (DÍS) einen offenen Brief an die isländische Industrieministerin Hanna Katrín Friðriksson, an die Direktorin der isländischen Lebensmittel- und Veterinärbehörde (MAST) Hrönn Ólína Jörundsdóttir sowie an die Chefveterinärin Þóra J. Jónassdóttir gerichtet. Wir fordern sie auf, die Blutentnahmen für PMSG endlich gemäß den geltenden Richtlinien zu bewerten und die entsprechenden Richtlinien anzuwenden.
Im Zentrum steht die isländische Pferdeblutindustrie. Aus dem Blut trächtiger Stuten wird das Hormon PMSG (Pregnant Mare Serum Gonadotropin, auch eCG oder equine Chorionic Gonadotropin genannt) gewonnen. Dieses Hormon wird in der intensiven Tierzucht eingesetzt, um Fruchtbarkeit zu steuern und Brunstzyklen zu synchronisieren, etwa bei Schweinen oder Schafen.
Ein Großteil des für den europäischen Markt bestimmten PMSG stammt aus Island. Dort versucht das Unternehmen Ísteka, seine hochintensiven Blutentnahmen als „traditionelle Landwirtschaft“ einstufen zu lassen – und nicht als wissenschaftliches Verfahren. Und dieser Unterschied ist entscheidend: Fällt die Praxis nämlich unter die EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, greifen deutlich strengere Tierschutzvorschriften.
Ísteka will die industriellen Blutentnahmen jedoch als landwirtschaftliche „Nebentätigkeit“ – vergleichbar mit Melken oder Schafschur – klassifizieren lassen. Damit hätte das Unternehmen viel mehr Freiheiten im Umgang mit den Stuten. Doch die Charakterisierung der industriellen Blutentnahmen als landwirtschaftliche Produktion verschleiert nach unserer Ansicht bewusst den industriellen und pharmazeutischen Charakter des Verfahrens.
Klare Rechtslage – unklare Umsetzung
Die EFTA Surveillance Authority kam bereits zum Schluss, dass Island gegen EWR-Recht verstoßen hat, indem es die Blutentnahmen nicht unter die entsprechende Richtlinie stellte. In der Folge musste Island seine nationale Gesetzgebung zum Schutz von Versuchstieren anwenden (Verordnung 460/2017), die auf der EU-Richtlinie basiert.
Aus unserer Sicht ist die Sache eindeutig:
- Die Entnahme großer Blutmengen zur pharmazeutischen Herstellung ist eine wissenschaftliche Nutzung. Tiere, die für die Herstellung von Arzneimitteln genutzt werden, unterliegen dem Schutz der EU-Richtlinie 2010/63/EU.
- Der Einsatz großer Nadeln – teilweise unter Anästhesie – überschreitet die in der Richtlinie definierte Schmerzschwelle.
- Die Stuten werden nicht primär zur Lebensmittelproduktion gehalten, sondern als „biologische Rohstoffquelle“ für ein pharmazeutisches Produkt genutzt.
- Die Gewinnung eines Hormons zur gezielten Beeinflussung physiologischer Prozesse bei Nutztieren ist kein „anerkanntes landwirtschaftliches Verfahren“.
- Nach dem 3 R-Prinzip müssen Verfahren, die lebende Tiere nutzen, wenn möglich durch alternative Methoden ersetzt werden. Zu PMSG gibt es zahlreiche Alternativen.
Solange wirtschaftliche Interessen schwerer wiegen als der Schutz der Tiere, bleibt politischer Druck unerlässlich. EU-Recht darf nicht zur Auslegungssache werden – schon gar nicht, wenn es um den Schutz leidensfähiger Lebewesen geht.
Offenen Brief hier lesen.
